Kambodscha:
Visum und Einreisebestimmungen

Jetzt eVisa für Kambodscha online beantragen

Tempel in Phnom Penh, Kambodscha, bei Sonnenuntergang – Symbolbild für Einreise nach Kambodscha

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für die Einreise ist ein Visum erforderlich. Ohne gültiges Visum wird die Einreise verweigert.
  • Alle Reisenden müssen innerhalb von 7 Tagen vor Einreise die Cambodia e-Arrival Card ausfüllen.
  • Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Kinder benötigen einen eigenen Kinderreisepass.

1. Einreisebestimmungen

Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für die Einreise nach Kambodscha immer ein Visum. Das gilt auch für touristische Aufenthalte.

Ein Visum kann vor der Abreise online als E-Visa oder bei der kambodschanischen Botschaft beantragt werden. Alternativ kann es auch bei der Ankunft in Kambodscha beantragt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass gelegentlich Airlines das Boarding verweigert haben, wenn Reisende kein Visum vorweisen konnten. Zusätzlich kann es vor Ort zu längeren Wartezeiten und Verzögerungen kommen, wenn ein Visum on Arrival (VoA) beantragt wird.

Reisende müssen bei Einreise ein Rück- oder Weiterreiseticket vorzeigen können.

2. Was muss ich zum Touristenvisum für Kambodscha wissen?

Das Touristenvisum wird auch als T-Klasse-Visum oder T-Visum bezeichnet.
Es ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses Zeitraums zur einmaligen Einreise nach Kambodscha.
Die Aufenthaltsdauer darf 30 Tage ab dem Einreisedatum nicht überschreiten. Das Touristenvisum kann einmalig um weitere 30 Tage verlängert werden.

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut einreisen möchten, benötigen Sie für die erneute Einreise ein neues Visum.

2.1 Wie erhalte ich das e-Visum (Touristenvisum) für Kambodscha?

Der bequemste Weg ist die Online-Beantragung. Diese sollte rund 14 Tage vor Abflug erfolgen, um ausreichend zeitlichen Vorlauf zu haben. In der Regel erhalten Sie das Visum innerhalb einer Woche. Nationale Feiertage, technische Störungen oder besonders große Nachfrage können die Bearbeitung allerdings verzögern.

Sie können das e-Visum für Kambodscha bequem auf Deutsch über unseren Partner beantragen.
Zur Zahlung stehen Ihnen verschiedene sichere Zahlungsweisen zur Verfügung: PayPal, Kreditkarte, Google Pay oder Apple Pay.

3. An welchen Grenzübergängen kann ich das e-Visa nutzen?

Das e-Visa wird zwar nicht an allen Grenzübergängen unterstützt, in der Praxis spielt das jedoch kaum eine Rolle, da es an allen wichtigen und häufig genutzten Grenzpunkten akzeptiert wird.

Name of Port Grenze zu Einreise mit eVisa Ausreise
Techo International Airport (KTI) Ja Ja
Siem Reap Angkor International Airport (SAI) Ja Ja
Sihanoukville International Airport Ja Ja
Bavet (Svay Rieng) Vietnam Ja Ja
Tropaeng Kreal Border Post (Stung Treng) Laos Ja Ja
↔ Zum Scrollen wischen

4. Was ist die Cambodia e-Arrival Card?

Die e-Arrival Card löst seit 2024 die Papier-Einreiseformulare ab. Die e-Arrival Card ist kein Visum. Ein Visum ist zusätzlich zu notwendig und zu erwerben.
Die e-Arrival Card muss von allen Reisenden ausgefüllt werden, auch wenn bereits ein e-Visa beantragt wurde.

Die Arrival Card kann frühestens sieben Tage vor der Einreise ausgefüllt werden.

5. Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Für die Einreise nach Kambodscha muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein.

Die Einreise ist mit folgenden Dokumenten möglich:

Bitte beachten Sie, dass seit 2012 Kinder einen eigenen Kinderreisepass benötigen.

6. Häufig gestellte Fragen zur Einreise nach Kambodscha

Gibt es das Visa on Arrival (VoA) noch oder wurde es abgeschafft?

Aktuell – im Jahr 2026 – ist das Visum on Arrival weiterhin verfügbar. Reisende sollten jedoch die üblichen Nachteile des VoA beachten

Das Touristenvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen. Es kann um weitere 30 Tage vor Ort verlängert werden.

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Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetzliche und behördliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Reisende sind verpflichtet, sich vor Reiseantritt eigenständig bei den zuständigen Behörden über die geltenden Einreise- und Visabestimmungen zu informieren.

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