Einreise nach Ägypten:
Visum, Personalausweis & Einreisebestimmungen

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1. Einreisebestimmungen & Visum für Ägypten

Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für die Einreise nach Ägypten zwingend ein Visum. Dies gilt auch für touristische Aufenthalte wie Urlaubsreisen, Pauschalreisen oder Rundreisen.

Das Visum kann vor der Abreise online oder in der Botschaft beantragt werden. Alternativ ist auch die Ausstellung bei Ankunft am Flughafen möglich (Visa on Arrival, kurz VOA). Vor Ort ist jedoch häufig mit längeren Wartezeiten zu rechnen, insbesondere während der Ferienzeiten oder an stark frequentierten Reiseterminen.

Die Zahlung am Flughafen ist ausschließlich in bar möglich und sollte möglichst passend erfolgen. Es kommt immer wieder zu Problemen beim Wechselgeld, außerdem wird Rückgeld häufig nur in Landeswährung ausgezahlt.

Reisende, die den Aufwand oder mögliche Sprachbarrieren bei der Beantragung am Flughafen vermeiden möchten, sollten das Visum bereits vor der Abreise beantragen.

2. Welches Visa brauche ich für Ägypten?

Für touristische Aufenthalte stehen zwei Varianten zur Verfügung: das Single Tourist Visa und das Multiple Tourist Visa.

Visa Typ: Einmalige Enreise

90 Tage gültig

ab Ausstellungsdatum​

Bis zu 30 Tage

Aufenthalt in Ägypten

Visa Typ: Mehrmalige Einreise

180 Tage gültig

ab Ausstellungsdatum​

Bis zu 30 Tage

Aufenthalt in Ägypten, pro Einreise

Das Visum für mehrmalige Einreisen lohnt sich insbesondere für Reisende, die innerhalb von 180 Tagen mehrfach nach Ägypten einreisen möchten oder für Rundreisen, bei denen das Land in kurzer Zeit mehrmals betreten wird.

3. Visum vor der Einreise (eVisum)

Seit 2017 besteht die Möglichkeit, das ägyptische Visum nicht nur in der Botschaft, sondern auch digital zu beantragen. Das e-Visum erspart Reisenden die langen Schlangen am Flughafen und ermöglicht es, den Antrag bequem von zu Hause zu stellen.

Das e-Visum kann ausschließlich mit einem gültigen Reisepass beantragt werden. Eine Antragstellung mit Personalausweis ist nicht möglich.

Es empfiehlt sich, den Antrag spätestens 14 Tage vor der Abreise einzureichen. Nach erfolgreicher Ausstellung wird das e-Visum per E-Mail zugeschickt und sollte für die Einreise in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

Spezialisierte Anbieter ermöglichen eine einfache Antragstellung auf Deutsch und bieten zugleich bequeme Zahlungsmöglichkeiten wie PayPal, Kreditkarte oder Vorkasse. Zusätzlich wird eine Geld-zurück-Garantie angeboten, falls das Visum nicht erteilt werden kann.

4. Visum Schnellcheck - Benötigen Sie ein Visum?

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5. Sinai Only Visum

Das sogenannte Sinai Only Visum ist ein kostenloses Kurzvisum für Touristen. Der Name ist jedoch irreführend, denn das Visum gilt keinesfalls für die gesamte Sinai-Halbinsel, sondern ausschließlich für die Badeorte Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba im Südosten am Roten Meer bzw. am Golf von Aqaba.

Ausgestellt wird das Visum nur bei der Einreise über die Flughäfen Sharm el-Sheikh, Taba International oder St. Catherine International. Wer über einen anderen ägyptischen Flughafen einreist oder an diesen eine Zwischenlandung hat, muss dort ein reguläres Touristenvisum erwerben und kann kein Sinai Only Visum erhalten.

Die Gültigkeit beträgt 15 Tage. Teilweise findet sich auch die Angabe „14 Tage“. Gemeint sind 14 Übernachtungen, tatsächlich umfasst die Gültigkeit 15 Kalendertage. Reisen in andere Landesteile Ägyptens sind mit diesem Visum nicht gestattet.
Für längere Aufenthalte oder Reisen außerhalb der genannten Orte in Sinai ist ein reguläres Touristenvisum erforderlich.

Antragsberechtigt sind Staatsangehörige vieler Länder, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Für Bürger von 76 Staaten, darunter auch die Türkei, ist das Sinai Only Visum hingegen nicht erhältlich. Sie müssen immer ein reguläres Touristenvisum beantragen.

Deutsche, Österreicher und Schweizer sind berechtigt, ein kostenloses Sinai Only Visum zu erhalten.
Folgende Staaten müssen allerdings immer ein reguläres Touristenvisum beantragen:

Afghanistan, Algerien, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bangladesch, Belarus (Weißrussland), Benin, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Eswatini, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Kirgisistan, Komoren, Kosovo, Libanon, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Mali, Mauretanien, Mauritius, Marokko, Mosambik, Myanmar, Namibia, Niger, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Südafrika, St. Kitts und Nevis, Sudan, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Togo, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Vietnam, Jemen, Sambia, Zentralafrikanische Republik, Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo.

Das Visum wird als Stempel in den Reisepass eingetragen. Alle übrigen Einreisebestimmungen gelten unverändert.

Es empfiehlt sich, auf der Rückseite der Einreisekarte den Vermerk „Sinai only“ anzubringen, damit die Grenzbeamten das kostenlose Visum ausstellen.

6. Reisedokumente für deutsche Staatsbürger

Die Reisedokumente müssen bei Einreise nach Ägypten noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein.

Die Einreise ist mit folgenden Dokumenten möglich:

7. Einreise nach Ägypten mit Personalausweis

Deutsche Staatsbürger können grundsätzlich auch mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Dabei sind jedoch zwingend bestimmte Voraussetzungen einzuhalten.

Der Personalausweis muss bei Einreise noch mindestens sechs (6) Monate gültig sein.

Zudem werden zwei biometrische Passfotos benötigt. Einfache, nicht biometrische Passbilder werden seit 2018 nicht mehr akzeptiert.

Mit den beiden Passfotos stellen die Behörden bei der Einreise eine sogenannte „Immigrationskarte“ aus. Auf dieser Karte werden unter anderem folgende Angaben erfasst:

  • Nachname
  • Vorname
  • Personalausweisnummer
  • Geburtsdatum
  • Nationalität

Die Möglichkeit zur Einreise mit dem Personalausweis besteht seit 2002. Allerdings wird er nicht von allen ägyptischen Behörden als vollwertiges Ausweisdokument anerkannt.

Für Reisen außerhalb der Europäischen Union ist grundsätzlich der Reisepass das verlässlichere Reisedokument. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, sollte diesen verwenden.

Besonders wichtig: Reisende, die nach dem Aufenthalt in Ägypten in ein weiteres Land weiterreisen oder einen Zwischenstopp außerhalb der EU haben, benötigen dafür in aller Regel einen gültigen Reisepass. Informieren Sie sich daher unbedingt im Vorfeld über die Einreisebestimmungen der Transitländer und der endgültigen Reisedestination.

8. Gesundheitsinformationen

8.1. Medizinische Versorgung

Trotz erheblicher Verbesserungen in den letzten Jahren entspricht die medizinische Versorgung in Ägypten nicht den Standards westeuropäischer Länder. In Kairo und in touristischen Regionen ist die Behandlungssituation vergleichsweise besser, in ländlichen oder entlegenen Gebieten jedoch deutlich eingeschränkt.

Behandlungen, auch einfache Konsultationen, sind für ausländische Patienten oftmals sehr teuer. Viele Kliniken verlangen vor Beginn der Behandlung entweder Vorkasse oder eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung. Teilweise üben Einrichtungen erheblichen Druck aus, um Zahlungen durchzusetzen. In Einzelfällen wurden bei nicht beglichener Rechnung sogar Ausreisesperren verhängt

8.2 Reisekrankenversicherung für Ägypten

Es ist zu beachten, dass Ägypten nicht Teil der Europäischen Union ist und somit auch nicht in den Geltungsbereich der European Health Insurance Card (EHIC) fällt. Ärztliche Behandlungen müssen daher grundsätzlich selbst bezahlt werden. Die Kosten können auch für kleinere Eingriffe oder einfache Konsultationen sehr hoch sein.

In vielen Kliniken ist es üblich, dass Behandlungen nur gegen Vorkasse oder nach Vorlage einer Kostenübernahmebestätigung einer Krankenkasse durchgeführt werden. Bei nicht lebensbedrohlichen Fällen kann eine Behandlung ohne vorherige Zahlung sogar verweigert werden. Bei aufwändigen Eingriffen können die Kosten schnell in die Zehntausende Euro steigen. In Einzelfällen wurden bei ausstehenden Rechnungen Ausreisesperren verhängt.

Es ist deshalb dringend angeraten, für die gesamte Dauer der Reise eine geeignete Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Das Auswärtige Amt empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer solchen Versicherung:

„Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Klären Sie ggf. vorab, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind.“

10. Reiseschutzimpfungen und gesundheitliche Vorsorge

Für die Einreise nach Ägypten bestehen derzeit nur in begrenztem Umfang Pflichtimpfungen.

  • Gelbfieber: Eine Gelbfieberimpfung ist nur erforderlich, wenn Reisende aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet einreisen, dort einen Transitaufenthalt von mehr als zwölf Stunden hatten oder aus Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia kommen. Bei direkter Einreise aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht keine Impfpflicht.

  • Polio: Eine Polioimpfung wird nur von Reisenden verlangt, die aus Syrien, Niger, Kenia oder der Demokratischen Republik Kongo einreisen.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reiseantritt den Hausarzt oder einen Facharzt für Reise- und Tropenmedizin zu konsultieren, um den individuellen Impfstatus zu überprüfen und ggf. weitere Schutzimpfungen vorzunehmen.

11. Reiseapotheke

Die Versorgung mit allen benötigten Medikamenten kann vor Ort nicht garantiert werden. Sie sollten deshalb unbedingt alle benötigten Medikamente mitführen. Achten Sie darauf diese in ausreichenender Menge mitzuführen und diese nicht nur an einem Ort aufzubewahren, so das Verlust eines Gepäckstücks nicht alle Medikamente verloren sind. Bei einer Flugreise ist es vorteilhaft die Medikamente im Handgepäck mitzuführen.

Führen sie für die mitgebrachten Medikamente einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mit.
Auch für klassische Reisekrankheiten sollten Medikamente mitgeführt werden.

12. Reise- und Sicherheitshinweise

Beachten Sie immer die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des auswärtigen Amtes.

13. Krisenvorsorgeliste

Unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes wird vom Auswärtigen Amt die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste empfohlen.

14. Nützliche Informationen

Nützliche Telefonnummern

Touristen Polizei: 126

Rettungsdienst: 123

Feuerwehr: 180

Haftungsausschluss und Dienstleisungshinweise:

evisa-service.de ist keine staatliche Stelle und steht in keiner Verbindung zu ausländischen oder deutschen Behörden. Unsere Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtsverbindliche Beratung dar. Entscheidungen über die Erteilung von Visa oder Einreisegenehmigungen obliegen allein den zuständigen Behörden.

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Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben. Gesetzliche und behördliche Regelungen können sich jederzeit ändern. Reisende sind verpflichtet, sich vor Reiseantritt eigenständig bei den zuständigen Behörden über die geltenden Einreise- und Visabestimmungen zu informieren.

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